Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 22. Juni 2026

Anbieter:
VidiScope GmbH
Römerstr. 27, 89250 Senden
Handelsregister: HRB 22291, Amtsgericht Memmingen
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Valentin Schierhuber
E-Mail: office@vidiscope.com
– nachfolgend „VidiScope" genannt –

§ 1 Geltungsbereich, Zielgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen VidiScope und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde") über Software-as-a-Service-Produkte (nachfolgend „SaaS-Produkte"), kundenindividuelle Software-Entwicklungsleistungen (nachfolgend „Custom-Software") sowie Beratungs- und Demonstrationsleistungen.

(2) Die Angebote von VidiScope richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VidiScope ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang

(1) SaaS-Produkte. VidiScope stellt dem Kunden im Rahmen der Verfügbarkeit gemäß § 8 die jeweils gebuchten SaaS-Produkte als webbasierte und/oder lokal zu installierende Anwendung zur Nutzung bereit. Die SaaS-Bereitstellung wird rechtlich als Vertrag sui generis mit überwiegendem mietvertraglichen Charakter (§§ 535 ff. BGB) eingeordnet. Das aktuelle Produktportfolio sowie der konkrete Funktionsumfang ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibung auf vidiscope.com/produkte sowie aus den im Bestellvorgang gebuchten Tarifoptionen.

(2) Custom-Software. Bei kundenindividueller Software-Entwicklung richten sich Leistungsumfang, Liefertermine und Vergütung nach einem gesondert zu schließenden Einzelvertrag (Werkvertrag oder Dienstvertrag). Diese AGB gelten ergänzend, soweit der Einzelvertrag keine abweichenden Regelungen enthält.

(3) Demos und Präsentationen. Demonstrations- und Präsentationsleistungen (z. B. Live-Demo, Testzugang) sind unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder Funktionalität.

(4) Reine Produktpräsentation. VidiScope behält sich vor, einzelne Produkte ausschließlich zur Information darzustellen und ohne Online-Buchungsmöglichkeit anzubieten. In diesem Fall kommt ein Vertrag erst durch individuelle Verhandlung und schriftliche Bestätigung zustande.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website von VidiScope stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Kunde gibt durch Absenden einer Online-Buchung, einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch unterzeichneten Vertrag ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch VidiScope zustande, spätestens jedoch durch Bereitstellung der bestellten Leistung.

(3) VidiScope ist berechtigt, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) VidiScope räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der gebuchten SaaS-Produkte ein. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, das Reverse Engineering oder eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist – soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet – nicht zulässig.

(2) Lizenzschlüssel sind ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Nutzerkreis bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden.

(3) Bei Custom-Software werden die Nutzungs- und ggf. Verwertungsrechte abschließend im jeweiligen Einzelvertrag geregelt. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die bestellten Leistungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (z. B. Internetverbindung, kompatible Endgeräte, aktuelle Browser- und Betriebssystemversionen) auf seiner Seite gegeben sind.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten und Lizenzschlüssel sorgfältig vor dem Zugriff Dritter zu schützen. VidiScope ist bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in das System eingegebenen Daten frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für SaaS-Produkte richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. nach dem im Bestellprozess angezeigten Preis. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) SaaS-Abonnements werden, soweit nicht anders vereinbart, monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch im Standardformat nach EN 16931 (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung) oder, sofern noch zulässig, per PDF. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand ausdrücklich zu.

(3) Eine Online-Zahlung über externe Zahlungsdienstleister (insbesondere Stripe) ist technisch vorbereitet, jedoch zum Stand dieser AGB noch nicht aktiviert. Bis zur Aktivierung erfolgt die Zahlung per Überweisung auf Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungszugang. Mit Aktivierung weiterer Zahlungswege werden diese AGB sowie die zugehörigen Hinweise im Bestellprozess entsprechend ergänzt.

(4) Bei Custom-Software erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder zu vereinbarten Festpreisen entsprechend dem jeweiligen Einzelvertrag, regelmäßig in Teilrechnungen nach Erreichen vereinbarter Meilensteine.

(5) Bei Zahlungsverzug ist VidiScope berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen sowie nach erfolgloser Mahnung den Zugang zu den SaaS-Produkten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Bei wesentlichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negativer Bonitätsauskunft – kann VidiScope offene Forderungen sofort fällig stellen und Vorkasse oder Sicherheitsleistung für noch ausstehende Leistungen verlangen.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden SaaS-Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Monat bei monatlicher und zwölf (12) Monaten bei jährlicher Abrechnung geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um die jeweils gleiche Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für VidiScope insbesondere bei wiederholten oder erheblichen Verstößen des Kunden gegen diese AGB sowie bei nicht nur unerheblichem Zahlungsverzug vor.

(3) Bei wirksamer Beendigung des Vertrags wird der Zugang des Kunden zu den SaaS-Produkten zum Vertragsende gesperrt. Der Kunde hat bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, seine Daten in einem branchenüblichen Format zu exportieren. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Kundendaten über das Vertragsende hinaus besteht nicht; gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung

(1) VidiScope bemüht sich um eine Verfügbarkeit der webbasierten SaaS-Produkte von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des jeweils eingesetzten Hosting-Anbieters. Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung einbezogen werden geplante Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von VidiScope. Diese Verfügbarkeitsangabe stellt keine vertragliche Zusicherung im Sinne eines Service-Level-Agreements mit Vertragsstrafen dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(2) VidiScope ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten mit angemessener Vorankündigung durchzuführen. Notwendige Sicherheitsupdates können auch ohne Vorankündigung eingespielt werden.

(3) Sonderregelungen oder weitergehende Service-Level-Agreements (SLA) bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) VidiScope verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit VidiScope im Rahmen der Erbringung der SaaS-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Konzepte, Quellcode, Daten von Kunden des Kunden) vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

§ 11 Mängelhaftung

(1) Mängel der SaaS-Produkte oder der Custom-Software sind unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form an VidiScope zu melden. VidiScope wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.

(2) Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit gilt nicht als Mangel.

(3) Für Custom-Software gelten ergänzend die Regelungen des jeweiligen Einzelvertrags sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 633 ff. BGB).

§ 12 Haftung

(1) VidiScope haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VidiScope nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von VidiScope für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von VidiScope.

(6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust (soweit ein solcher nicht durch die von VidiScope nach Maßgabe der vereinbarten Backup-Frequenz vorgenommenen Datensicherungen vermeidbar gewesen wäre) sowie Ansprüche Dritter ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die VidiScope die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. weitreichende Internetstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien), berechtigen VidiScope dazu, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) VidiScope ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Rechtsprechung oder zur Anpassung an neue Leistungen oder Zahlungsmöglichkeiten erforderlich wird und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist und nutzt die Leistungen weiter, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen VidiScope und dem Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von VidiScope in 89250 Senden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Diese Textformklausel selbst kann nur in Textform abbedungen werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, soweit nicht durch eine individuelle Vereinbarung in Textform bestätigt.

§ 16 Abtretung, Vertragsübernahme

(1) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte (einschließlich konzernverbundener Unternehmen) ist nur mit vorheriger Zustimmung von VidiScope in Textform zulässig.

(2) VidiScope ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und ist im Fall einer wesentlichen Verschlechterung seiner Position zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 17 Referenznennung

VidiScope ist berechtigt, den Namen sowie das Logo des Kunden zu Referenzzwecken auf der eigenen Website und in Verkaufsunterlagen zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an office@vidiscope.com widersprechen.

§ 18 Open-Source-Komponenten

Die Software von VidiScope enthält Komponenten Dritter, die unter Open-Source-Lizenzen vertrieben werden. Die jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen werden im Produkt oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt und gehen diesen AGB für die betreffende Komponente vor, soweit zwingend.